Was sich 2010 ändert
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Was sich 2010 ändert
Im neuen Jahr treten viele neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen:
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigen. Für die Rentenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 100 Euro. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4650 Euro. Für die Krankenversicherung gilt eine Grenze von 3750 Euro pro Monat.
ERBSCHAFTSSTEUER: Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt. Die Sätze in der Steuerklasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.
GENDIAGNOSTIK: Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1. Februar 2010 in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
GRUNDFREIBETRÄGE: Der Grundfreibetrag wird von bislang 7834 auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15 669 auf 16 009 Euro für Ehepaare angehoben. Nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zum 1. Januar 2010 eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.
HOTELS: Der Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen sinkt von 19 auf 7 Prozent.
KINDERFREIBETRAG: Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben.
KINDERGELD: Das Kindergeld soll pro Kind und Monat ab 2010 um monatlich 20 Euro steigen. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 164 Euro, das dritte Kind 170 Euro. Das vierte und jedes weitere Kind profitiert künftig von 195 Euro monatlich.
KRANKENKASSEN: Nachdem bislang nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig waren, werden nun auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Durch diese Maßnahme soll die Transparenz erhöht werden.
KRANKENVERSICHERUNG: Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich für Arbeitnehmer von 48 600 Euro im Jahr 2009 auf 49 950 Euro im Jahr 2010.
KRANKENVERSICHERUNG/STEUERN: Nachdem die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig waren, sind künftig mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Die Höchstbeiträge werden künftig auf bis zu 2800 Euro erhöht. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte.
KÜNSTLER: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
KURZARBEITERGELD: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für solche Betriebe, die schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalisierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar angepasst. Dann erhält ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.
PFLEGEVERSICHERUNG: Ab 1. Januar werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. So werden neben dem Pflegegeld auch die ambulanten Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, die vollstationäre Pflege sowie die Pflegeaufwendungen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege erhöht.
UNFALLVERSICHERUNG: Arbeitgeber müssen der Unfallversicherung ab dem 1. Januar zwingend die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen.
UNTERHALTSZAHLUNGEN: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13 805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an. Bei bedürftigen Angehörigen oder Lebensgefährten werden künftig Unterhaltszahlungen bis zur Höhe von 8004 Euro anerkannt. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
UNTERNEHMEN: Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.
WAHL DER STEUERKLASSE: Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigen. Für die Rentenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 100 Euro. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4650 Euro. Für die Krankenversicherung gilt eine Grenze von 3750 Euro pro Monat.
ERBSCHAFTSSTEUER: Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt. Die Sätze in der Steuerklasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.
GENDIAGNOSTIK: Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1. Februar 2010 in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
GRUNDFREIBETRÄGE: Der Grundfreibetrag wird von bislang 7834 auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15 669 auf 16 009 Euro für Ehepaare angehoben. Nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zum 1. Januar 2010 eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.
HOTELS: Der Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen sinkt von 19 auf 7 Prozent.
KINDERFREIBETRAG: Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben.
KINDERGELD: Das Kindergeld soll pro Kind und Monat ab 2010 um monatlich 20 Euro steigen. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 164 Euro, das dritte Kind 170 Euro. Das vierte und jedes weitere Kind profitiert künftig von 195 Euro monatlich.
KRANKENKASSEN: Nachdem bislang nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig waren, werden nun auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Durch diese Maßnahme soll die Transparenz erhöht werden.
KRANKENVERSICHERUNG: Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich für Arbeitnehmer von 48 600 Euro im Jahr 2009 auf 49 950 Euro im Jahr 2010.
KRANKENVERSICHERUNG/STEUERN: Nachdem die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig waren, sind künftig mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Die Höchstbeiträge werden künftig auf bis zu 2800 Euro erhöht. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte.
KÜNSTLER: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
KURZARBEITERGELD: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für solche Betriebe, die schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalisierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar angepasst. Dann erhält ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.
PFLEGEVERSICHERUNG: Ab 1. Januar werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. So werden neben dem Pflegegeld auch die ambulanten Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, die vollstationäre Pflege sowie die Pflegeaufwendungen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege erhöht.
UNFALLVERSICHERUNG: Arbeitgeber müssen der Unfallversicherung ab dem 1. Januar zwingend die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen.
UNTERHALTSZAHLUNGEN: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13 805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an. Bei bedürftigen Angehörigen oder Lebensgefährten werden künftig Unterhaltszahlungen bis zur Höhe von 8004 Euro anerkannt. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
UNTERNEHMEN: Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.
WAHL DER STEUERKLASSE: Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.
Goodbye, Käfig-Ei!
Ab Januar gibt es in den Supermärkten keine Eier aus Legebatterien mehr - und das ist noch nicht alles. Was sich im Jahr 2010 ändert und wie Verbraucher profitieren.
Ernährung
In Supermärkten gibt es so gut wie keine Käfigeier mehr. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und zum Großteil auf artgerechtere Haltung umgestellt.
Riester-Rente
Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.
Rürup-Rente
Selbstständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.
Kurzarbeit
Unternehmen können ab Januar angesichts der Wirtschaftskrise noch für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Die Regelung gilt für das kommenden Jahr. Bislang konnten Unternehmen wegen der Krise für 24 Monate Kurzarbeit beantragen.
Entgeltnachweis
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar Lohndaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Ab 2012 sollen dann mit den Daten Anträge auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld entschieden werden.
Bankberatung
Zum Schutz vor Falschberatung ihrer Kunden müssen Banken ab Januar Protokolle über Beratungsgespräche anfertigen und vor Vertragsabschluss vorlegen.
Umweltzonen
Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.
Auto-Untersuchungen
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos werden zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen fällt weg, Nachweis ist künftig die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
Fernsehen
Fernsehzuschauer können ab Januar bei einer Reihe von privaten Sendern das hochauflösende Fernsehen (HDTV) sehen. Sat.1, ProSieben und Kabel 1 wollen die neue Technik zum Jahresanfang einführen, ARD und ZDF folgen Mitte Februar zu Beginn der Olympischen Winterspiele.
Ernährung
In Supermärkten gibt es so gut wie keine Käfigeier mehr. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und zum Großteil auf artgerechtere Haltung umgestellt.
Riester-Rente
Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.
Rürup-Rente
Selbstständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.
Kurzarbeit
Unternehmen können ab Januar angesichts der Wirtschaftskrise noch für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Die Regelung gilt für das kommenden Jahr. Bislang konnten Unternehmen wegen der Krise für 24 Monate Kurzarbeit beantragen.
Entgeltnachweis
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar Lohndaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Ab 2012 sollen dann mit den Daten Anträge auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld entschieden werden.
Bankberatung
Zum Schutz vor Falschberatung ihrer Kunden müssen Banken ab Januar Protokolle über Beratungsgespräche anfertigen und vor Vertragsabschluss vorlegen.
Umweltzonen
Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.
Auto-Untersuchungen
Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos werden zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen fällt weg, Nachweis ist künftig die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
Fernsehen
Fernsehzuschauer können ab Januar bei einer Reihe von privaten Sendern das hochauflösende Fernsehen (HDTV) sehen. Sat.1, ProSieben und Kabel 1 wollen die neue Technik zum Jahresanfang einführen, ARD und ZDF folgen Mitte Februar zu Beginn der Olympischen Winterspiele.
Tipps: Geld vom Staat
Auf die Schnelle
Jetzt aber schnell: Wer noch bis Jahresende die Steuerregeln studiert, kann eventuell noch Geld sparen - oder sich Zuschüsse vom Staat sichern, etwa beim Abschluss eines Riester-Vertrages
Die Zeit wird knapp: Wer auf Wohnungsbauprämie oder Riester-Zulagen nicht verzichten will, muss noch vor Silvester handeln. Spar-Tipps im Überblick.
Für Sparer wird sich einiges ändern zum Jahreswechsel. Neben Steuererleichterungen, die ab Januar sofort wirken, müssen einige Fristen beachtet werden, vor allem im Bereich der Wohnungsbauprämie. Aber auch bei Riesterverträgen und Sparerpauschbetrag müssen Anträge bis Silvester vorliegen. Hier die Fakten im Überblick:
Wohnungsbauprämie
Für eigene Sparleistungen auf ein Bausparkonto zahlt der Staat 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Gefördert wird pro Person ein maximaler Sparbetrag von 512 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Staatszuschuss von 45,06 Euro. Der Zuschuss bleibt unverändert, auch wenn der jährliche Sparbeitrag bei 600 Euro oder mehr liegt. Die Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer nur, solange sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze pro Jahr liegen. Diese Grenze beträgt für Alleinstehende 25.600 Euro. Bei Verheirateten beträgt die maximal geförderte Sparsumme 1024 Euro. Das ergibt einen Zuschuss von 90,11 Euro. Das Bausparguthaben mit der staatlichen Wohnungsbauprämie darf seit 2009 nur noch für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden, etwa für eine Einbauküche oder neue Bodenbeläge im Rahmen einer Modernisierung. Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie für 2007 muss bis zum 31. Dezember 2009 bei der Bausparkasse eingegangen sein.
Wegen der Krise und strengerer gesetzlicher Bestimmungen haben die Deutschen Verbandsangaben zufolge bislang 2009 deutlich weniger Bausparverträge abgeschlossen. Die Landesbausparkasse Bayern rechnet in diesem Jahr mit einem Geschäftsrückgang um 9,3 Prozent.
Riester
Sparer müssen die staatlichen Zulagen jährlich bei ihrer Bank beantragen, es sei denn man stellt einen Dauerzulagenantrag, was zu empfehlen ist. Dann wird alles automatisch geregelt. Für staatliche Riester-Zulagen 2007 muss der Antrag bis Silvester vorliegen.
In diesem Jahr abgeschlossene Riesterpolicen mit dem Höchstbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens werden vom Staat mit der Grundzulage von 154 Euro bezuschusst. Dazu kommt die Kinderzulage von 185 Euro je Kind, der für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder auf 300 Euro angehoben wurde. Sparer unter 25 Jahren erhalten einen Zusatzbonus von 200 Euro.
Sparerpauschbetrag
Einnahmen aus Kapitalvermögen bleiben bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr bei Ledigen und 1602 Euro bei Ehepartnern steuerfrei. Über diese Summe können Privatanleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen.
Die Bank zahlt dann in dieser Höhe Kapitalerträge steuerfrei aus, die im vergangenen Jahr erwirtschaftet wurden. Das sind Dividenden, Zinsen aus Sparguthaben, Festgelder und festverzinsliche Wertpapiere, sowie Verkaufsgewinne von Wertpapieren wie Aktien. Erträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, werden mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belastet.
Vorsorgeaufwendungen absetzen
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 gehört die Gesundheitsversicherung zum Existenzminimum und darf nicht besteuert werden. Von 2010 an gilt das Bürgerentlastungsgesetz. Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2400 Euro oder 1500 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Künftig steigen die Abzugsvolumina auf 2800 Euro und 1900 Euro. Die gezahlten Beiträge sind aber voll abziehbar. Das heißt: Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, dann kann er diese steuerlich vollumfänglich ansetzen. Wendet er für seine Versicherung allerdings mehr auf als 2800 Euro oder 1900 Euro, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung ansetzen.
Weniger Einkommensteuer
Ab einem Jahresbruttoverdienst von 20.000 Euro und mehr kann die Ersparnis für einen Kassenpatienten zwischen 100 Euro bis deutlich über 1000 Euro im Jahr liegen. Beispiel: Ein Single mit jährlich 40.000 Euro Bruttoeinkommen spart künftig 651 Euro. Einem Ehemann in der gleichen Gehaltsklasse mit Kindern bringt das neue Gesetz etwa 202 Euro im Jahr. Je höher Einkommen und Steuersatz, desto mehr Steuerbonus.
Jetzt aber schnell: Wer noch bis Jahresende die Steuerregeln studiert, kann eventuell noch Geld sparen - oder sich Zuschüsse vom Staat sichern, etwa beim Abschluss eines Riester-Vertrages
Die Zeit wird knapp: Wer auf Wohnungsbauprämie oder Riester-Zulagen nicht verzichten will, muss noch vor Silvester handeln. Spar-Tipps im Überblick.
Für Sparer wird sich einiges ändern zum Jahreswechsel. Neben Steuererleichterungen, die ab Januar sofort wirken, müssen einige Fristen beachtet werden, vor allem im Bereich der Wohnungsbauprämie. Aber auch bei Riesterverträgen und Sparerpauschbetrag müssen Anträge bis Silvester vorliegen. Hier die Fakten im Überblick:
Wohnungsbauprämie
Für eigene Sparleistungen auf ein Bausparkonto zahlt der Staat 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Gefördert wird pro Person ein maximaler Sparbetrag von 512 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Staatszuschuss von 45,06 Euro. Der Zuschuss bleibt unverändert, auch wenn der jährliche Sparbeitrag bei 600 Euro oder mehr liegt. Die Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer nur, solange sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze pro Jahr liegen. Diese Grenze beträgt für Alleinstehende 25.600 Euro. Bei Verheirateten beträgt die maximal geförderte Sparsumme 1024 Euro. Das ergibt einen Zuschuss von 90,11 Euro. Das Bausparguthaben mit der staatlichen Wohnungsbauprämie darf seit 2009 nur noch für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden, etwa für eine Einbauküche oder neue Bodenbeläge im Rahmen einer Modernisierung. Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie für 2007 muss bis zum 31. Dezember 2009 bei der Bausparkasse eingegangen sein.
Wegen der Krise und strengerer gesetzlicher Bestimmungen haben die Deutschen Verbandsangaben zufolge bislang 2009 deutlich weniger Bausparverträge abgeschlossen. Die Landesbausparkasse Bayern rechnet in diesem Jahr mit einem Geschäftsrückgang um 9,3 Prozent.
Riester
Sparer müssen die staatlichen Zulagen jährlich bei ihrer Bank beantragen, es sei denn man stellt einen Dauerzulagenantrag, was zu empfehlen ist. Dann wird alles automatisch geregelt. Für staatliche Riester-Zulagen 2007 muss der Antrag bis Silvester vorliegen.
In diesem Jahr abgeschlossene Riesterpolicen mit dem Höchstbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens werden vom Staat mit der Grundzulage von 154 Euro bezuschusst. Dazu kommt die Kinderzulage von 185 Euro je Kind, der für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder auf 300 Euro angehoben wurde. Sparer unter 25 Jahren erhalten einen Zusatzbonus von 200 Euro.
Sparerpauschbetrag
Einnahmen aus Kapitalvermögen bleiben bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr bei Ledigen und 1602 Euro bei Ehepartnern steuerfrei. Über diese Summe können Privatanleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen.
Die Bank zahlt dann in dieser Höhe Kapitalerträge steuerfrei aus, die im vergangenen Jahr erwirtschaftet wurden. Das sind Dividenden, Zinsen aus Sparguthaben, Festgelder und festverzinsliche Wertpapiere, sowie Verkaufsgewinne von Wertpapieren wie Aktien. Erträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, werden mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belastet.
Vorsorgeaufwendungen absetzen
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 gehört die Gesundheitsversicherung zum Existenzminimum und darf nicht besteuert werden. Von 2010 an gilt das Bürgerentlastungsgesetz. Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2400 Euro oder 1500 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Künftig steigen die Abzugsvolumina auf 2800 Euro und 1900 Euro. Die gezahlten Beiträge sind aber voll abziehbar. Das heißt: Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, dann kann er diese steuerlich vollumfänglich ansetzen. Wendet er für seine Versicherung allerdings mehr auf als 2800 Euro oder 1900 Euro, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung ansetzen.
Weniger Einkommensteuer
Ab einem Jahresbruttoverdienst von 20.000 Euro und mehr kann die Ersparnis für einen Kassenpatienten zwischen 100 Euro bis deutlich über 1000 Euro im Jahr liegen. Beispiel: Ein Single mit jährlich 40.000 Euro Bruttoeinkommen spart künftig 651 Euro. Einem Ehemann in der gleichen Gehaltsklasse mit Kindern bringt das neue Gesetz etwa 202 Euro im Jahr. Je höher Einkommen und Steuersatz, desto mehr Steuerbonus.
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